Wasserinstallationen überprüfen

Wasserinstallationen ueberpruefenWasser ist unverzichtbar für unseren Alltag und in Deutschland von einer sehr guten Qualität. Denn die Trinkwasserverordnung schreibt Richtwerte vor, dass Trinkwasser unter allen Bedingungen und von allen Personen – auch von Säuglingen – lebenslang getrunken werden kann, ohne dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Um diesen Anspruch noch besser überprüfen zu können, wurde die Verordnung novelliert: Seit 1. November 2011 unterliegen Großanlagen der Untersuchungspflicht. Die Eigentümer müssen durch jährliche Proben die Qualität des Wassers durch akkreditierte Experten entnehmen und untersuchen lassen.

Als Großanlagen gelten Gebäude ab drei Wohnungen, in denen Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern Inhalt installiert sind, oder mit Trinkwasseranlagen, deren Leitungsinhalt vom Trinkwassererwärmer bis zur entferntesten Entnahmestelle mehr als drei Liter Wasservolumen aufweist. Gebäude mit dezentraler Trinkwassererwärmung sowie Ein- und Zweifamilienhäuser sind nicht betroffen.

Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima rät allerdings jedem Hausbesitzer, die Wasserinstallation regelmäßig durch einen Fachbetrieb überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass das Trinkwasser nicht durch Ablagerungen oder Korrosion verschmutzt wird.

 

  • © Zentralverband SHK

 

 

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