Sichere Bäume durch fachgerechte Pflege

Ein wichtiger und häufiger Grund für Baumpflegemaßnahmen liegt in der Verkehrssicherungspflicht.

Diese begründet sich auf der Forderung des Grundgesetzes “Schäden abzuhalten”. Danach ist jeder Baumbesitzer oder der dafür Verantwortliche – Privatpersonen ebenso wie z. B. Dienststellen von Kommunen – in der Pflicht, durch Bäume verursachte Schäden an Personen oder Sachen zu verhindern. Kommt er dieser nicht oder nur ungenügend nach, können nach BGB § 823 Haftungsansprüche auf ihn zukommen. Um diese abzuwenden, ist eine regelmäßige fachkundige Überprüfung der Bäume durch einen Fachbetrieb unabdingbar.

Hinweise hierzu enthält die „Baumkontrollrichtlinie“ der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V., Bonn. Daraus gewonnene Erkenntnisse müssen in qualifizierte Baumpflegemaßnahmen münden. Jeder Baumpfleger (fortgebildete Fachleute aus den Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus) haftet für seine Arbeit und die Verkehrssicherheit des von ihm bearbeiteten Baumes (Hinweispflicht) im Rahmen seiner Ausführung.


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