Verschärfte Anforderungen bei der Schneesicherung
Schnee begeistert Winterliebhaber und Kinder gleichermaßen. Doch für das Dach des Eigenheims stellt die weiße Pracht eine Belastung und für Personen, die unter eine Dachlawine geraten, sogar eine Gefahr dar. Dann ist es für den Hausbesitzer schnell vorbei mit der Freude am Schnee. Denn er haftet für Personen- und auch Sachschäden, wenn er nicht für ausreichende Maßnahmen zur Schneesicherung des Daches gesorgt hat.
Schneefangsysteme schützen
In der Musterbauordnung wird die „Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers“ definiert: „Dächer an Verkehrsflächen und über Eingängen müssen Vorrichtungen zum Schutz gegen das Herabfallen von Schnee und Eis haben, wenn dies die Verkehrssicherheit erfordert.“ Das betrifft bei einem frei stehenden Haus mit Garten vielleicht nur den Eingangsbereich und den Bereich über einer Terrasse. Bei Häusern an der Straße sind jedoch auch die komplette Gehwegfront, Hofeinfahrten sowie Parkplätze inbegriffen. Der kluge Bauherr verhindert Personen- und Sachschäden durch den Einbau geeigneter Schneefangsysteme auf seinem Dach. Dabei reicht eine vor Jahren angebrachte Sicherung möglicherweise heute nicht mehr aus. Was man früher „nach Gefühl“ anbrachte, muss seit der Verschärfung der entsprechenden Anforderungen nun durch den Dachdecker auch statisch berechnet werden. Wer auf der sicheren Seite sein will, lässt nachrechnen und ggf. nachbessern.
Ton in Ton mit dem Tondachziegel
Doch egal, ob Nachbesserung, Gesamtsanierung des Dachs oder Neubau – Schneesicherung ist auf jeden Fall auch ohne ästhetische Kompromisse machbar. Denn bei Herstellern wie der Creaton AG gibt es für die einfache und sichere Montage des richtigen Schneefangsystems passende Aluminiumgrundelemente, die in Form und Farbe zum eingesetzten Ziegelmodell des Unternehmens passen. Dieses Originalzubehör integriert sich so perfekt in die Dachfläche und sorgt für sichere, ästhetische und hochwertige Dächer im System. Der Dachdeckerfachbetrieb in der Nähe weiß mehr!
- akz-o