Bei der Planung von Niedrigenergiehäusern sind neben der Wärmedämmung aller Bauteile auch die Nutzung von Sonnenenergie und vor allem die Luftdichtheit sowie die Art der Energieerzeugung zu berücksichtigen. Die Energieeinsparverordnung 2014 (EnEV) gibt das derzeit gültige, gesetzlich geforderte Energiesparniveau an. KfW-Energieeffizienzhäuser werden mit Prozentangaben ausgewiesen, die den berechneten Energiebedarf in Bezug auf den gesetzlich geforderten Energiebedarf nach EnEV (gleich 100 Prozent) angeben. So hat ein KfW-Energieeffizienzhaus 70 einen berechneten Energiebedarf, der 30 Prozent unter dem vorgeschriebenen Wert gemäß EnEV liegt. Zur Erreichung der Vorgaben stellt die KfW-Bank günstige Kredite bereit. Die nachfolgende Checkliste hilft bei der Planung.
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- DGfM