Das Widerrufsrecht für Immobiliendarlehensverträge,die Verbraucher zwischen dem 1. November 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen haben, läuft am 21. Juni 2016 aus.
„Das ist ganz klar auf Druck der Bankenlobby zustande gekommen“, schimpft der Hamburger Rechtsanwalt Peter Hahn von der Kanzlei Hahn Rechtsanwälte, die in der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft „Jetzt widerrufen“ organisiert ist. Eine falsche Widerrufsbelehrung sei beispielsweise eine irreführende Fristangabe: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ Das ist nach einem BGH-Urteil irreführend „und damit bestens für einen erfolgreichen Widerruf eines Darlehensvertrages geeignet, bei dem für die Bank der Anspruch auf die Vorfälligkeitsentschädigung entfällt“, so Hahn weiter. Der Darlehensnehmer könne dann zu einem aktuell niedrigeren Zinsniveau einen neuen Vertrag abschließen. „Bei einem 200.000 Euro-Darlehen sind das schnell 20.000 Euro, die der Verbraucher weniger zahlen muss.“
„Wer jetzt noch nichts unternommen hat, für den wird die Zeit knapp, aber sie ist noch ausreichend“ sagt Rechtsanwalt Jochen Strohmeyer von der Düsseldorfer Kanzlei mzs Rechtsanwälte, die ebenfalls bei der Arbeitsgemeinschaft mit dabei sind. Insgesamt seien von 2002 bis 2010 rund drei Millionen Verträge mit einer falschen Widerrufsbelehrung geschlossen worden. Das seien rund 80 Prozent aller Verträge. „Schätzt man den durchschnittlichen wirtschaftlichen Vorteil, den ein Widerruf bringt, vorsichtig auf 15.000 Euro, dann ist das ein Geschenk der Regierung an die Banken von 45 Milliarden Euro“, rechnet Strohmeyer vor. Verbraucher können auch jetzt noch – ohne juristische Hilfe – ihr Widerrufsrecht ausüben. Unter dem Link www.jetzt-widerrufen.de kann sich jeder ein Widerrufsformular kostenlos herunterladen und bis zum 20. Juni an seine Bank senden. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, kann auch von einer Kanzlei aus dem Verbund „Jetzt widerrufen“ seinen Darlehensvertrag kostenlos auf Widerrufsmöglichkeiten prüfen lassen.
In der Arbeitsgemeinschaft „Jetzt widerrufen“ sind bundesweit 25 Kanzleien organisiert, die insgesamt rund 12.500 Mandanten vertreten. Die durchschnittliche Darlehenssumme beträgt rund 150.000 Euro; insgesamt vertreten die Kanzleien Darlehensverträge in Höhe von knapp 1,9 Milliarden Euro. Der wirtschaftliche Erfolg bei Rückabwicklung der Verträge liegt geschätzt bei rund 190 Millionen Euro. Weitere Informationen unter: www.jetzt-widerrufen.de.
Quelle: Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft