Die Bundesnetzagentur hat heute den Leitfaden zur Auslegung der EEG-Umlagepflichten für Eigenversorger in der finalen Fassung veröffentlicht.
Der Leitfaden gibt das Grundverständnis der Bundesnetzagentur zu den gesetzlichen Regelungen zur Eigenversorgung wider. Aufgrund einer Vielzahl von Praxisfragen zu den EEG-Umlage-Regelungen hatte die Bundesnetzagentur im Oktober 2015 einen Entwurf für den Leitfaden veröffentlicht. Unternehmen, Bürger und Verbände haben in mehr als 60 Stellungnahmen Hinweise für die Überarbeitung des Entwurfs beigetragen. Der Leitfaden enthält gegenüber dem Entwurf nun zahlreiche Konkretisierungen und greift zusätzliche Praxisfragen auf, die in der Konsultation aufgeworfen wurden.
Seit August 2014 gilt, dass die EEG-Umlage auf den gesamten Stromverbrauch zu entrichten ist. Dies gilt auch bei der Eigenversorgung, für die mit dem EEG 2014 eine eigenständige Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage eingeführt wurde. Wer Strom im privaten Haus oder im Industriebetrieb selbst erzeugt und verbraucht, muss dafür grundsätzlich die EEG-Umlage entrichten. Zahlreiche Sondertatbestände führen aber dazu, dass einige Eigenversorger keine oder nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen müssen.
Der Leitfaden zur Eigenversorgung sowie die Konsultationsbeiträge sind unter: www.bundesnetzagentur.de/eigenversorgung veröffentlicht.
Informationen zu den Mitteilungspflichten sowie Erhebungsbögen für die Mitteilungen an die Bundesnetzagentur sind unter: www.bundesnetzagentur.de/eeg-datenerhebung veröffentlicht.
Quelle: Bundesnetzagentur