Hannover, 14. September 2016. Der Einzug in die erste eigene Wohnung gehört zu den wichtigsten Schritten auf dem Weg zur Selbständigkeit. Viele verlassen das Elternhaus in jungen Jahren, etwa mit dem Start von Ausbildung oder Studium.
Laut einer repräsentativen YouGov-Umfrage im Auftrag der VGH Versicherungen wohnen bereits 44 Prozent der 18- bis 24-Jährigen nicht mehr bei den Eltern. Betrachtet man alle Befragten im Alter von 18 bis 30 Jahren, steigt dieser Anteil auf 61 Prozent. Doch wer auf eigenen Beinen stehen will, sollte sich zwischen Umzugskartons und Einweihungsparty auch über die Absicherung von Fernseher, Küche und Co. Gedanken machen.
Die meisten jungen Menschen haben vor ihrem Auszug aus dem elterlichen Haushalt mit dem Thema Hausratversicherung nichts am Hut. Schließlich sind sie bis dahin in der Regel über ihre Eltern mitversichert. „Für Studenten gilt das grundsätzlich auch weiterhin, wenn der Erstwohnsitz bei den Eltern bleibt und sie nur vorübergehend zum Studieren ausziehen“, weiß Dirk Hillebrecht von der VGH. Ansonsten gilt: Mit dem Einzug in die erste eigene Wohnung benötigt man eine eigene Police, wenn man im Schadenfall nicht alle Kosten allein stemmen möchte.
Gedanken über den Wert von Hab und Gut machen
Selbst ein Ein-Zimmer-Apartment kann heute ein kleines Vermögen an Hausrat beherbergen. Fast die Hälfte aller Befragten gab bei der Online-Umfrage als erste Anschaffungen nach dem Auszug Möbel wie beispielsweise Bett oder Couch an, 16 Prozent möchten sich Elektro- und andere Haushaltsgeräte wie Waschmaschine, Fernseher oder Computer zulegen oder haben dies bereits getan. Fast jeder zweite Teilnehmer der Befragung (46 Prozent) hatte sich allerdings noch nicht mit dem Versicherungsschutz für sein Hab und Gut befasst. Wird der Hausrat aber zum Beispiel durch einen Wasserschaden zerstört oder bei einem Einbruch gestohlen, kann der Ersatz ohne Versicherungsschutz teuer werden.
Hausratversicherung schützt bei Schäden
Gegen finanzielle Folgen, die durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus nach einem Einbruch entstehen, schützt eine Hausratversicherung. Sie übernimmt auch die Kosten für notwendige Reparaturen nach einem Schaden, zum Beispiel wenn bei einem Einbruch Türen aufgebrochen wurden. „Bei der Anschaffung von wertvollem Hausrat ist es hilfreich, Kaufbelege aufzubewahren. Diese kann man dann der Liste der beschädigten oder gestohlenen Gegenstände beifügen“, rät VGH-Experte Hillebrecht.
Die Daten beruhen auf einer repräsentativen Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH im Auftrag der VGH, an der 1.000 Personen zwischen 18 und 30 Jahren im Zeitraum vom 20. bis zum 27. Juli 2016 teilgenommen haben.
Quelle: VGH Versicherungen