Hinweise zu Dämmstoffen mit Polystyrol

HausdämmungDer weit verbreitete Dämmstoff Polystyrol wurde bis Ende des Jahres 2014 mit dem Flammschutz-mittel HBCD ausgerüstet. Seither hat der Großteil der Hersteller auf Alternativen umgestellt. Für die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen gelten besondere Regelungen.

In den letzten Monaten hat sich die Rechtslage dazu geändert. Nun sind flankierende Regelungen getroffen, die es Hauseigentümern und Firmen erleichtern, ihren Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen. Wir haben die Regelungen, die in Niedersachsen gelten, kurz für Sie zusammengefasst.

Regelung mit zwei Verordnungen

Die Entsorgung von HBCD-haltigem Polystyrol ist über zwei miteinander verknüpfte Verordnungen geregelt. Die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) bestimmt, dass alle Abfälle, die persistente organische Stoffe (POP) enthalten, als gefährlich und nachweispflichtig einzustufen und entsprech-end zu entsorgen sind. Die POP-Verordnung wiederum legt fest, welche Stoffe dies sind. Seit der Novellierung der POP-Verordnung am 30.09.2016 werden auch Abfälle mit dem Flammschutzmittel HBCD als gefährlicher Abfall eingestuft.

Was darf in Abfallverbrennungsanlagen?

Dämmstoffe, die HBCD enthalten, müssen entsprechend entsorgt werden. Vielen Abfall-verbrennungsanlagen fehlte jedoch die dafür notwendige Zulassung, so dass sie die Annahme dieser Abfälle zunächst ablehnten.

Aus diesem Grund sind in vielen Bundesländern von den zuständigen Ministerien Erlasse veröffentlicht worden, die Lösungen zur Entsorgung schaffen – so auch in Niedersachsen.

Hier besagt die Regelung: Bauabfallgemische deren Anteil HBCD-haltiger Dämmstoffabfälle weniger als 20 Volumenprozent beträgt, sind als nicht gefährlich einzustufen. Diese Bauabfallgemische können also wieder als „nicht gefährliche Abfälle“ in Abfallverbrennungsanlagen entsorgt werden.

Einen Gesamtüberblick der Vorgaben und Möglichkeiten zur Entsorgung von Abfällen mit HBCD-haltigen Wärmedämmplatten findet sich in dem Hinweispapier der Niedersächsischen Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) unter dem Link: http://www.ngs-mbh.de/aktuell/index.html.

Wie kann man erkennen, ob ein Dämmstoff HBCD enthält?

Angaben zu HBCD finden Sie in den technischen Merkblättern und auf den Verpackungen von Dämmmaterialien. Über ein Online-Formular des Umweltbundesamtes können Sie beim Hersteller, Händler oder Importeur einfach anfragen, ob HBCD als Flammschutzmittel eingesetzt wurde.

Zudem muss seit 2011 nach der Bauproduktenverordnung die Information mit der Leistungserklärung zum CE-Zeichen des Dämmstoffs bereitgestellt werden.

Online-Formular des Umweltbundesamtes: https://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/wie-kann-ich-erkennen-ob-ein-daemmstoff-aus.

Zum Umgang mit HBCD-haltigen Dämmstoffen allgemein

Nach Angaben des Umweltbundesamtes sind bei fachgerechtem Einbau keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu befürchten, wenn Sie in einem Haus wohnen, das mit HBCD-haltigem Dämmstoff gedämmt ist.

Laut dem Industrieverband Hartschaum e. V. (IVH) ist auch im Falle eines Rückbaus der Dämmplatten keine persönliche Arbeitsschutzausrüstung notwendig.

Darüber hinaus werden seit Ende 2014 von den Mitgliedsfirmen des IVH Dämmstoffe nur noch ohne HBCD produziert. Stattdessen kommt seitdem das Flammschutzmittel Polymer-FR zum Einsatz. Das verbandseigene, regelmäßig überprüfte Qualitätssiegel BFA QS EPS, zertifiziert nur noch Dämmstoffe, die kein HBCD enthalten und bietet so Sicherheit für den Verbraucher.

Alternative Dämmstoffe

Eine Alternative für Fassadendämmung mit Poly-styrol bieten beispielsweise auch mineralische Dämmstoffe oder Dämmungen aus nachwachsenden Rohstoffen wie Holzfaser, Hanf, Zellulose, Flachs oder Kokosfaser. Eine Vielzahl von Dämmstoffen und Wärmedämmverbundsystemen finden Sie auf www.blauer-engel.de

Nicht geeignet sind alternative Dämmstoffe für die sogenannte Perimeterdämmung, also die Dämmung von Kellerwänden und erdberührten Bauteilen. Diese muss wasser- und druckbeständig sein. Daher kommen hier Materialien wie EPS-Hartschaum oder Schaumglas zum Einsatz.

Quelle: Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH