Einer ist nicht zwei
Ungültiger Beschluss bei einer Eigentümerversammlung Ist in der Teilungserklärung vorgesehen, dass ein Beschlussprotokoll vom Verwalter und mindestens von zwei Wohnungserbbauberechtigten (Eigentümern) unterzeichnet werden muss, darf diese Grundbedingung nicht unterlaufen werden…. Lesen Sie mehr >